Aktuelles zum Frachtführer-Übernahmesatz

Nachdem der aktuell noch gültige Frachtführer-Übernahmesatz seit fast zehn Jahren nahezu unverändert angewendet wurde, erfolgt zum 01.05.2018 eine Anpassung bzw. durchschnittliche Erhöhung um knapp 10 %.

Auch wurden im Rahmen eines DMS-internen Arbeitskreises, der sich gleichermaßen aus Abgebern und Frachtführern zusammengesetzt hat, weitere Veränderungen erarbeitet.

So beginnt der Anwendungsbereich zukünftig ab einer Entfernung von 201 km. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Betriebe in der neuesten Vergangenheit hier im Selbsteintritt tätig waren oder Partner- und Subunternehmer aus dem eigenen Umfeld direkt beauftragt haben. Die Entfernungshöchstgrenze bleibt mit 1.200 km unverändert.

Eine weitere Veränderung ist die Volumenskala. Bisher endete der Tarif bei einem Transportumfang von 100 cbm. Der neue Frachtführer-Übernahmesatz berücksichtigt nunmehr ein Volumen von bis zu 120 cbm. Die Kostenminimale für Kleinvolumen wird auf 280,00 € angehoben.

Eine weitere wichtige Veränderung des neuen Werks liegt vor allem in der Einarbeitung der Maut. In der Vergangenheit wurden diese Aufwendungen des Frachtführers wenig berücksichtigt. Aufgrund der veränderten Situation und der bevorstehenden Erweiterung der Maut auf die Bundesstraßen, ist eine Inkludierung unumgänglich geworden. In dem neuen Tarifwerk wurden die Mautkosten zu den gängigen Fahrzeugeinheiten, basierend auf der Euro 6 Norm, eingepreist Allerdings bleiben kleinere Beiladungen und Sendungsgrößen bis 17,5 cbm auch zukünftig von der Maut befreit.

Die Vermittlungsprovision der Frachtenvermittlung durch die Zentrale wird hingegen zukünftig auf einheitlich 5% gesenkt. Dies gilt für alle Frachtführer auch außerhalb der Kooperation.

Zusätzlich wurde auch die Anlage 4 zur Geschäftsordnung überarbeitet und in wenigen Punkten angepasst. Dies betrifft vor allem eine etwas veränderte Regelung bei der Anlieferung und Abholung von Packmaterialien. Die Verrechnungssätze für Personalgestellungen wurden bewusst nicht verändert und bleiben stabil.

Der neue Frachtführer-Übernahmesatz wurde bereits in einer Rundmail an alle Gesellschafter übermittelt. In der Datenerfassung der Fracht24 erfolgt die Umstellung zum 30.04.2018.

Selbstverständlich gilt ein Bestandsschutz für bereits abgegebene Offerten, die noch auf dem bisherigen Tarif beruhen. Sollte dies bei einer Abgabe der Fall sein, bittet die Zentrale um einen entsprechenden Hinweis bzw. Vermerk in der Erstellung der Abgabe.

Sollten sich Ihrerseits Fragen ergeben, so bitten wir um Kontaktaufnahme.