DSGVO. »Cookie Consent Banner« auf Websites als Maßnahme des Datenschutzes

Sämtliche DMS-Mitgliederseiten sind mit den neuerdings verpflichtenden »Cookie Consent Bannern« ausgestattet worden. Besucher können nun selbst einstellen, welche Cookies sie zulassen wollen. Damit folgt die DMS den Urteilen des EuGH und BGH zum Thema.

Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhält immer schärfere Konturen, was die konkrete Umsetzung der Maßnahmen betrifft. In den letzten Monaten gab es beispielsweise neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH), die sich mit sogenannten »Cookies« auf Websites beschäftigen und recht klare Vorgaben machen, wie Website-Betreiber mit dem Thema verfahren sollten.
 

Was sind »Cookies«?

Wenn jemand im Internet surft und verschiedene Websites besucht, kann es sein, dass einzelne Websites Cookies im Browser hinterlegen. Cookies sind kleine »Erinnerungs«-Dateien, die Informationen zum Surfverhalten oder den Einstellungen eines Benutzers speichern. Das kann sein, dass sich der Browser merkt, welche Spracheinstellung man für eine Website gewählt hat, so dass man diese nicht ständig neu einstellen muss.

Cookies werden auch gerne von Werbetreibenden genutzt: zum Beispiel kann sich der Browser merken, dass ein Nutzer an einem Urlaubsziel interessiert ist – weil der Nutzer eine entsprechende Touristik-Website besucht hat und in diesem Moment »Erinnerungs«-Cookies gespeichert wurden. Fortan erhält der Nutzer auch auf anderen Websites entsprechende Werbung ausgespielt, die genau das zuvor gesuchte Reiseziel bewirbt.

Auch können allgemeine Informationen zum Surfverhalten der Benutzer gespeichert werden. Diese werden teilweise dem Website-Betreiber zur Verfügung gestellt, viele weitere Daten gehen aber auch an Drittanbieter. Google mit dem Tool »Analytics« ist ein Beispiel dafür.
 

Der Nutzer entscheidet künftig selbst

Man kennt seit einiger Zeit die Einblendungen auf Websites, in denen man der Datensammlung zustimmen muss. Diese für die Nutzer eher zwingende Zustimmung reicht so nicht mehr aus. Vielmehr müssen die Banner um diverse Funktionalitäten erweitert werden.

Die Gerichtshöfe haben nämlich entschieden, dass ein Nutzer künftig individuell entscheiden soll, ob Cookies erlaubt sind bzw. welche Cookies von einer Website gesetzt werden dürfen. Die Website-Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass dem Nutzer entsprechende Hinweise und Erklärungen zur Sache übermittelt werden. Außerdem muss garantiert sein, dass ein Nutzer Cookies jederzeit (de-)aktivieren kann.
 

DMS-Mitgliederwebsites verfügen über »Cookie Consent Banner«

Die DMS-Mitgliederwebsites verfügen mittlerweile allesamt über entsprechende »Cookie Consent Banner«. Dazu wurde von den Web-Admins für jede einzelne Mitgliederseite geprüft, welche Cookies gesetzt werden und welche externen Tools eingefügt sind – zum Beispiel Google Analytics, Youtube, Sterne-Bewertungssystem etc. Im Anschluss wurde der Cookie Banner individuell für jede Website eingestellt, so dass der Kunde Kontrolle über die Cookies hat.