Wichtige Neuheiten für die Speditions- und Logistikbranche in 2014

Von Änderungen der Maut in Österreich, Frankreich und England über die neue Berufskraftfahrerqualifikation bis hin zum CO2-Emissionsnachweis für Frankreich - allen nennenswerten Neuerungen in 2014, die für die betriebliche Praxis in der Logistikbranche von Bedeutung sind, für Sie kurz zusammengefasst.

Seit dem 1. Jännergelten in Österreich neue Mautgebühren. Mit Beginn des neuen Jahres erhöhten sich die Gebühren für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht um durchschnittlich 8,35%.  Ein immenser Anstieg, der das österreichische Gewerbe zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Anhebung der Mautgebühren bewegt hat.  

Palettentausch und Umsatzsteuer:ein regelmäßig aufkommendes Thema mit durchaus kontroversen Meinungen. Mit einem Schreiben vom 5. November 2013 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Überlassung und Rücknahme von Transportbehältnissen nun klargestellt. Eine übergangsweise Nichtbeanstandungsregelung, die betroffenen Unternehmen eingeräumt wurde, um ihre Abrechnungspraxis anzupassen, ist zum 1. Januar 2014 nun ausgelaufen. 

Umsatzsteuer-Pflicht beim Palettentausch ist immer wieder ein Thema. Es gibt unter den Verwendern durchaus unterschiedliche Meinungen hierzu. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2013 wurde die Umsatzsteuer-Pflicht bei Überlassung und Rücknahme von Lademitteln klargestellt. - See more at: www.palettenmanagement-info.de/newsreader/palettentausch-und-umsatzsteuer.html

Umsatzsteuer-Pflicht beim Palettentausch ist immer wieder ein Thema. Es gibt unter den Verwendern durchaus unterschiedliche Meinungen hierzu. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2013 wurde die Umsatzsteuer-Pflicht bei Überlassung und Rücknahme von Lademitteln klargestellt. - See more at: www.palettenmanagement-info.de/newsreader/palettentausch-und-umsatzsteuer.html

Ebenfalls mit Beginn 2014 werden die neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungenverbindlich. Neben der Gelangensbestätigung werden weitere Belege als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt. Zudem hat sich die Rolle des Spediteurs bei der Beschaffung der Gelangensbestätigung hat sich deutlich entschärft. 

Umsatzsteuer-Pflicht beim Palettentausch ist immer wieder ein Thema. Es gibt unter den Verwendern durchaus unterschiedliche Meinungen hierzu. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2013 wurde die Umsatzsteuer-Pflicht bei Überlassung und Rücknahme von Lademitteln klargestellt. - See more at: www.palettenmanagement-info.de/newsreader/palettentausch-und-umsatzsteuer.html

Neu seit Januar 2014 ist auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien. Arbeitnehmer aus den genannten Staaten benötigen seither keine Arbeitserlaubnis mehr für Deutschland.  

Gesetzliche Änderungen bei der Reisekostenabrechnung soll die Abrechnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukünftig erleichtern. Demnach werden Reisekosten seit 2014 nicht länger nach der bisher geltenden dreistufigen Staffelung der Verpflegungspauschalen (6/12/24 Euro) abgerechnet, sondern nur noch nach der zweistufigen Staffelung (12 und 24 Euro). Eine Pauschale von 12 Euro im Falle einer eintägigen Reise bereits ab 8stündiger Abwesenheit gewährt. Diese Pauschale kann dem Arbeitgeber dabei steuerfrei erstattet werden. Im Fall einer mehrtätigen Geschäftsreise werden An- und Abreisetag unabhängig von einer entsprechenden Mindestabwesenheit erstattet.  

Leider kein Aprilscherz! Im April 2014 tritt auch in Großbritannien eine Mauterhebung in Kraft. Die geplante zeitabhängige Maut für die britischen Straßen richtet sich dabei nach Emissionsklassen, Fahrzeuggewichten und Achsenanzahl. Angefangen von 1,70 GBP (2,03 EUR) und 10 GBP (11,93 EUR) pro Tag, was 101,41 EUR beziehungsweise 1193 EUR pro Jahr entspricht, gelten die Gebühren ab dem 1. April 2014 für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t und mehr.  

Einen Monat später, zum 1. Mai, ist ein neues Fahreignungsregister (FAER) geplant, dass das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) ersetzen soll. An Stelle einer Einteilung von 1 bis 7 Punkten, je nach Schwere des Verkehrsvergehens, tritt eine Unterteilung in nur noch 3 Punkte. Klingt zunächst großartig, jedoch bleibt es nicht bei 18 Punkten Höchstmaß, ehe einem die Fahrerlaubnis entzogen wird. Diese verliert man mit FAER bereits bei 8 Punkten.    

Ab dem 1. Juli müssen PKW´s, Busse und LKW´s eine Warnweste mitführen, die der europäischen EN 471 entspricht.  

Ab dem 1. Juli 2014 sind in den Umweltzonen Köln und Bonn bis auf wenige Ausnahmen nur noch Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette zugelassen. Für Einzelheiten zu den Umweltzonen, der Zulassung und eine eventuelle Ausnahmeregelung bitte hier klicken.

Berufskraftfahrerqualifikation: Stichtag für die Weiterbildung                                                                  Bis zum 9. September 2014 müssen alle Führerscheininhaber, die auch in Zukunft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und mehr fahren wollen, eine zusätzliche Weiterbildung nachweisen. Der Nachweis dieser 35-stündigen Zusatzausbildung wird auf dem Führerschein der Fahrer mit der Schlüsselzahl 95 eingetragen. Bei Führung eines entsprechenden Lastkraftwagens über 3,5 t und ohne entsprechende Zusatzqualifikation ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen.  

 

Weitere Informationen zu den Neuerungen für die betriebliche Praxis in der Logistikbranche finden Sie hier.

 

 

Bildquelle: {{Information |Beschreibung = Jahresvignetten 1997-2011 |Quelle = ARBÖ |Urheber = ASFINAG |Datum = 4. Feber 2012 |Genehmigung = siehe unten |Andere Versionen = |Anmerkungen = }} {{Bild-PD-Amtliches Werk}}