MAUT. Gestiegene Mautsätze und geänderter FFÜS seit dem 01. Januar 2019

Seit dem 01. Januar 2019 gelten neue Mautsätze. Somit erfolgte auch eine Anpassung des Frachtführerübernahmesatzes (FFÜS) der DMS-Gesellschafter.

Am 18. Oktober 2018 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das »Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetztes« verabschiedet. In dem Zuge wurden höhere Mautsätze, eine geänderte Mautstruktur sowie Ausnahmen von der Mautpflicht für bestimmte Fahrzeuge und Einsatzzwecke beschlossen.

Mit dem Gesetz werden der Mautsätze auf Basis des »Wegekostengutachtens 2018 bis 2022« aktualisiert. Zusätzlich zu den bislang angelegten Kosten für Infrastruktur und Luftverschmutzung wurde auch eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung geschaffen. Mit der Neuregelung sollen im Zeitraum von 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

Das neue Gesetz trat zum 01. Januar 2019 in Kraft. Entsprechend wurde auch der Frachtführerübernahmesatz der DMS-Gesellschafter zu diesem Datum angepasst. Die Kalkulationsvorschläge der »Fracht24« basieren bereits auf der neuen Kostentabelle.